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für die Rechte der Frau und Chancengleichheit


Brüssel, Ausschusswoche 21./22. März 2002


EU-Politik: Die Mittelmeerländer und die Förderung der Rechte von Frauen und der Chancengleichheit in diesen Ländern

Besorgt sind die Mitglieder des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit über die hohe und noch immer steigende Zahl der weiblichen Analphabeten in den Mittelmeerländern. Außerdem weisen sie darauf hin, dass in der Gesetzgebung die persönlichen und kollektiven Rechte der Frauen zwar formal festgelegt sind (Unterzeichnung – Ratifizierung grundlegender internationaler Abkommen), ihre Anwendung sich jedoch wegen unzureichender Mechanismen, traditioneller oder religiöser Klischees schwierig gestaltet, wobei selten positive Maßnahmen zum Schutz der Recht der Frau und zu ihrer Einbeziehung in das wirtschaftlich-soziale Leben getroffen werden. Besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass es in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und Frauengesundheit zu einem regelrechten Rückschritt gekommen ist, weil keine Präventions- und Interventionsmechansimen sowie Mechanismen zur Aufnahme der Opfer bestehen.


Aktionsprogramm für die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft


Ausdrücklich wird im Frauenausschuss auf Diskriminierungen, mit denen Frauen aus Entwicklungsländern beim Zugang zu Nahrung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Ausbildung, Entscheidungsprozessen und Eigentumsrechten häufig konfrontiert sind, hingewiesen. Betont wird ebenfalls, dass die Beseitigung von Ungleichheiten und die Stärkung der Rolle und der Rechte der Frauen für soziale Gerechtigkeit und Entwicklung fundamental sind.
Die Senkung des Gemeinschaftshaushalts von verfügbaren 5 Mio. ¤ (Haushaltslinie B7-6110) im Jahre 1998 auf 2.02 Mio. ¤ im Jahre 2001 für die Einführung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in die Entwicklungszusammenarbeit (Haushaltslinie B7-6220) wurde mit großem Bedauern wahrgenommen. Um trotz verminderter Mittel eine effizientere Gleichstellungspolitik zu führen, soll ein verstärkter Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren der EU-Partnerländer gefördert werden.


Jahresbericht 2000 über die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union


In der Ausschusssitzung wurde anhand des Jahresberichtes 2000 der Kommission auf die noch völlig mangelhafte Umsetzung der Chancengleichheit hingewiesen. Die Frauenarbeitslosigkeit liegt drei Prozentpunkten höher als die der Männer. In allen Sektoren sind Frauen auf den gut bezahlten Führungspositionen unterrepräsentiert und die Beschäftigungsquote der Frauen um 18,2 Punkte unter der der Männer liegt. Im Durchschnitt erhalten Frauen 77 % des Entgelts der Männer. Der Arbeitsmarkt ist weiterhin gespalten und Frauen konzentrieren sich mehr auf bestimmte Tätigkeiten und Industriezweige. Im Jahre 2000 hat sich der Unterschied in der Beschäftigungsquote zwar verringert, der Anteil der Frauen konzentriert sich jedoch auf dem Arbeitsmarkt auf Teilzeitarbeitsplätzen, unsicheren und wenig qualifizierten Tätigkeiten. Für eine tatsächliche Gleichstellung ist die Vereinbarung von Berufs- und Familienleben eine vorrangige Voraussetzung. Frauen machen nur 20 % der Studierenden im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien aus und nur 23 % der Unternehmen in der Union sind in Besitz von Frauen.
Europäischer “Frauen”-Politik bedarf ebenfalls einiger Anmerkungen und Kritikpunkte in Sachen Chancengleichheit. Positiv ist hervorzuheben, dass die Europäische Kommission im Jahre 2002 beabsichtigt, eine neue Richtlinie über die Gleichstellung von Mann und Frau auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrags vorzuschlagen. Außerdem wird in der neuen Strukturfondsregelung (2000-2006) die Beseitigung der Ungleichheiten und die Förderung der Gleichstellung zu einem Kernpunkt gemacht.
Bedauernswert ist, dass im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie nur wenige Mitgliedstaaten Anstrengungen unternommen haben, um die Gleichstellung von Männern und Frauen in ihren nationalen Aktionsplan für das Jahr 2000 einzubeziehen und dass viele Maßnahmen unter geschlechtsspezifischen Aspekten als neutral betrachtet werden.
In Anbetracht der Situation in den Beitrittländern soll eine globale europäische Strategie ausgearbeitet werden, dabei fordern die Mitglieder des Frauenausschusses, dass die Problematik der Mitwirkung der Frauen am Entscheidungsprozess im Rahmen der Beitrittsverhandlungen geprüft wird.