für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
Brüssel, Ausschusswoche 21./22. März 2002
EU-Politik: Die Mittelmeerländer
und die Förderung der Rechte von Frauen und der Chancengleichheit
in diesen Ländern
Besorgt sind die Mitglieder des Ausschusses für
die Rechte der Frau und Chancengleichheit über die hohe und noch
immer steigende Zahl der weiblichen Analphabeten in den Mittelmeerländern.
Außerdem weisen sie darauf hin, dass in der Gesetzgebung die persönlichen
und kollektiven Rechte der Frauen zwar formal festgelegt sind (Unterzeichnung
– Ratifizierung grundlegender internationaler Abkommen), ihre Anwendung
sich jedoch wegen unzureichender Mechanismen, traditioneller oder religiöser
Klischees schwierig gestaltet, wobei selten positive Maßnahmen zum
Schutz der Recht der Frau und zu ihrer Einbeziehung in das wirtschaftlich-soziale
Leben getroffen werden. Besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass
es in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und Frauengesundheit zu einem
regelrechten Rückschritt gekommen ist, weil keine Präventions-
und Interventionsmechansimen sowie Mechanismen zur Aufnahme der Opfer
bestehen.
Aktionsprogramm für die Gleichstellung
der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit
der Gemeinschaft
Ausdrücklich wird im Frauenausschuss auf Diskriminierungen, mit denen
Frauen aus Entwicklungsländern beim Zugang zu Nahrung, Gesundheitsversorgung,
Bildung, Ausbildung, Entscheidungsprozessen und Eigentumsrechten häufig
konfrontiert sind, hingewiesen. Betont wird ebenfalls, dass die Beseitigung
von Ungleichheiten und die Stärkung der Rolle und der Rechte der
Frauen für soziale Gerechtigkeit und Entwicklung fundamental sind.
Die Senkung des Gemeinschaftshaushalts von verfügbaren 5 Mio. ¤
(Haushaltslinie B7-6110) im Jahre 1998 auf 2.02 Mio. ¤ im Jahre
2001 für die Einführung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe
in die Entwicklungszusammenarbeit (Haushaltslinie B7-6220) wurde mit großem
Bedauern wahrgenommen. Um trotz verminderter Mittel eine effizientere
Gleichstellungspolitik zu führen, soll ein verstärkter Austausch
zwischen den verschiedenen Akteuren der EU-Partnerländer gefördert
werden.
Jahresbericht 2000 über die Chancengleichheit
für Frauen und Männer in der Europäischen Union
In der Ausschusssitzung wurde anhand des Jahresberichtes 2000 der Kommission
auf die noch völlig mangelhafte Umsetzung der Chancengleichheit hingewiesen.
Die Frauenarbeitslosigkeit liegt drei Prozentpunkten höher als die
der Männer. In allen Sektoren sind Frauen auf den gut bezahlten Führungspositionen
unterrepräsentiert und die Beschäftigungsquote der Frauen um
18,2 Punkte unter der der Männer liegt. Im Durchschnitt erhalten
Frauen 77 % des Entgelts der Männer. Der Arbeitsmarkt ist weiterhin
gespalten und Frauen konzentrieren sich mehr auf bestimmte Tätigkeiten
und Industriezweige. Im Jahre 2000 hat sich der Unterschied in der Beschäftigungsquote
zwar verringert, der Anteil der Frauen konzentriert sich jedoch auf dem
Arbeitsmarkt auf Teilzeitarbeitsplätzen, unsicheren und wenig qualifizierten
Tätigkeiten. Für eine tatsächliche Gleichstellung ist die
Vereinbarung von Berufs- und Familienleben eine vorrangige Voraussetzung.
Frauen machen nur 20 % der Studierenden im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologien aus und nur 23 % der Unternehmen in der Union
sind in Besitz von Frauen.
Europäischer “Frauen”-Politik bedarf ebenfalls einiger
Anmerkungen und Kritikpunkte in Sachen Chancengleichheit. Positiv ist
hervorzuheben, dass die Europäische Kommission im Jahre 2002 beabsichtigt,
eine neue Richtlinie über die Gleichstellung von Mann und Frau auf
der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrags vorzuschlagen. Außerdem
wird in der neuen Strukturfondsregelung (2000-2006) die Beseitigung der
Ungleichheiten und die Förderung der Gleichstellung zu einem Kernpunkt
gemacht.
Bedauernswert ist, dass im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie
nur wenige Mitgliedstaaten Anstrengungen unternommen haben, um die Gleichstellung
von Männern und Frauen in ihren nationalen Aktionsplan für das
Jahr 2000 einzubeziehen und dass viele Maßnahmen unter geschlechtsspezifischen
Aspekten als neutral betrachtet werden.
In Anbetracht der Situation in den Beitrittländern soll eine globale
europäische Strategie ausgearbeitet werden, dabei fordern die Mitglieder
des Frauenausschusses, dass die Problematik der Mitwirkung der Frauen
am Entscheidungsprozess im Rahmen der Beitrittsverhandlungen geprüft
wird.
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