MdEP
Christa Prets: Rote Karte für Zwangsprostitution
Forderung nach Aufenthaltbewilligung für Opfer auch ohne verpflichtende
Prozessaussage.
"Frauenhandel ist ein europaweit stattfindendes Verbrechen und eine
besonders grausame Form der modernen Sklaverei. Zusätzlich ist es
auch ein lukratives Geschäft für skrupellose Geschäftemacher."
Das sagte heute im Rahmen eines Pressegesprächs in Brüssel die
SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets. "Es ist bekannt, dass Großereignisse
einen Anstieg der Zahl von Zwangsprostituierten mit sich bringen können.
Daher ist es notwendig, bereits im Vorfeld dieser Veranstaltungen die
Sensibilisierung zu erhöhen", sprach Prets konkret die kommende
Fußballeuropameisterschaft in Österreich und der Schweiz an.
Laut internationaler Arbeitsorganisation (ILO) werden jährlich rund
2,4 Millionen Menschen Opfer von Menschenhändlern, 80 Prozent davon
sind weiblich. Ein Großteil der Frauen wird zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung gehandelt. Der Gewinn aus dem Menschenhandel wird auf bis zu
44 Milliarden US-Dollar geschätzt. "Die Zahlen machen deutlich,
wie brisant das Thema ist", so Prets, "gerade auch in Ländern
wie Österreich und der Schweiz, die von der UNO als wichtige Zielländer
für Menschenhandel eingestuft werden."
Prets fordert eine Reihe von Maßnahmen, um gegen den Menschenhandel
vorzugehen. "Eine entscheidende Forderung ist eine Aufenthaltgenehmigung
für Opfer von Menschenhändlern - unabhängig von ihrer Bereitschaft,
in einem Prozess auszusagen oder mit den Behörden zu kooperieren.
Dies setzt die Opfer weiter unter Druck und verschlimmert die Situation
statt eine Verbesserung herbeizuführen", so die SPÖ-Europaabgeordnete.
Bereits im Jahr 2005 wurde vom Rat ein EU-Plan zur Bekämpfung und
Verhütung des Menschenhandels verabschiedet. Dieser Aktionsplan enthält
klare Zielvorgaben wie zum Beispiel die Ausarbeitung gemeinsamer Leitlinien
für die Datenerhebung, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten oder die EU-weite Gewährleistung gemeinsamer Normen.
"Der Großteil der Maßnahmen hätte bereits 2006 in
die Praxis umgesetzt werden sollen, aber die meisten Staaten hinken diesem
Ziel noch nach", kritisiert Prets.
Klar stellt Prets, dass sie gegen ein Verbot der Prostitution eintritt.
"Es muss zwischen Prostitution und Zwangsprostitution unterschieden
werden. Zwangsprostitution ist ein Verbrechen gegen die Menschheit und
muss strafrechtlich verfolgt werden. Ein Verbot der Prostitution an sich,
wie es einige nordische Staaten praktizieren, ist jedoch keine Alternative
zur Beseitigung des Menschenhandels. Im Gegenteil, Prostituierte werden
in die Illegalität gedrängt und somit verstärkt den Menschenhändlern
ausgesetzt ", so das Mitglied des Frauenausschusses im Europäischen
Parlament.
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