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Europaabgeordnete Christa Prets: Fernsehrichtlinie knapp vor dem Ziel

Einstimmig hat der zuständige Kulturausschuss des Europäischen Parlaments gestern Abend der überarbeiteten Fernsehrichtlinie zugestimmt. Damit ist der Weg für die endgültige Abstimmung im Plenum in zwei Wochen frei. "'Das Ergebnis ist annehmbar", so die SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets als Mitglied des Kulturausschusses. "In manchen Bereichen hätte ich mir schärfere Vorgaben für die Wirtschaft gewünscht, alles in allem bietet die neue Richtlinie allerdings gegenüber der bestehenden Rechtslage deutlich verbesserte Regelungen für die modernen Kommunikationsmittel. Erstmals werden nun auch neue Medien von der Richtlinie erfasst", so Prets.

"Viele Forderungen des Parlaments konnten in den vorangegangenen Verhandlungen mit dem Rat durchgesetzt werden. Die Werbebeschränkungen bleiben auch weiterhin mit höchstens zwölf Minuten pro Stunde erhalten. Eine zunächst vorgesehene Ausdehnung wird es nicht geben. Fernsehfilme, Kinospielfilme und Nachrichtensendungen können in Zukunft einmal in einem Zeitraum von 30 Minuten von Werbung unterbrochen werden. Kindersendungen dürfen nur dann unterbrochen werden, wenn die Gesamtdauer der Sendung mehr als 30 Minuten beträgt. Bei Serien, Reihen und Dokumentarfilmen wird keine Werbung zugelassen", erläutert Prets, die bedauert, dass eine Forderung der Sozialdemokratischen Fraktion nach einer grundsätzlichen Beschränkung auf höchstens drei Werbeunterbrechungen pro Stunde nicht angenommen wurde.

Umstritten war bis zuletzt die Frage nach den Produktplatzierungen. Diese werden nun für Kinofilme, Filme, Serien, Sportsendungen und leichte Unterhaltungssendungen erlaubt sein. "Allerdings müssen Produktplatzierungen klar gekennzeichnet sein und dürfen den Inhalt einer Sendung nicht beeinflussen“, schränkt die SPÖ-Europaabgeordnete ein. In Nachrichtenprogrammen, Programmen zum aktuellen Zeitgeschehen, Kinderprogrammen, Dokumentarfilmen und Ratgeberprogrammen wird diese Art der Werbung gänzlich verboten sein.

"Eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie war auf Grund des schnellen technologischen Wandels etwa im Mobilfunk- oder Internetbereich dringend notwendig geworden. Mit dem nun gefundenen Kompromiss konnte ein guter Ausgleich zwischen den Interessen der Anbieter, der Konsumenten und der Wirtschaft erzielt werden", so Prets abschließend.