Europaabgeordnete
Christa Prets: Fernsehrichtlinie knapp vor dem Ziel
Einstimmig hat der zuständige Kulturausschuss des Europäischen
Parlaments gestern Abend der überarbeiteten Fernsehrichtlinie zugestimmt.
Damit ist der Weg für die endgültige Abstimmung im Plenum in
zwei Wochen frei. "'Das Ergebnis ist annehmbar", so die SPÖ-Europaabgeordnete
Christa Prets als Mitglied des Kulturausschusses. "In manchen Bereichen
hätte ich mir schärfere Vorgaben für die Wirtschaft gewünscht,
alles in allem bietet die neue Richtlinie allerdings gegenüber der
bestehenden Rechtslage deutlich verbesserte Regelungen für die modernen
Kommunikationsmittel. Erstmals werden nun auch neue Medien von der Richtlinie
erfasst", so Prets.
"Viele Forderungen des Parlaments konnten in den vorangegangenen
Verhandlungen mit dem Rat durchgesetzt werden. Die Werbebeschränkungen
bleiben auch weiterhin mit höchstens zwölf Minuten pro Stunde
erhalten. Eine zunächst vorgesehene Ausdehnung wird es nicht geben.
Fernsehfilme, Kinospielfilme und Nachrichtensendungen können in Zukunft
einmal in einem Zeitraum von 30 Minuten von Werbung unterbrochen werden.
Kindersendungen dürfen nur dann unterbrochen werden, wenn die Gesamtdauer
der Sendung mehr als 30 Minuten beträgt. Bei Serien, Reihen und Dokumentarfilmen
wird keine Werbung zugelassen", erläutert Prets, die bedauert,
dass eine Forderung der Sozialdemokratischen Fraktion nach einer grundsätzlichen
Beschränkung auf höchstens drei Werbeunterbrechungen pro Stunde
nicht angenommen wurde.
Umstritten war bis zuletzt die Frage nach den Produktplatzierungen. Diese
werden nun für Kinofilme, Filme, Serien, Sportsendungen und leichte
Unterhaltungssendungen erlaubt sein. "Allerdings müssen Produktplatzierungen
klar gekennzeichnet sein und dürfen den Inhalt einer Sendung nicht
beeinflussen“, schränkt die SPÖ-Europaabgeordnete ein.
In Nachrichtenprogrammen, Programmen zum aktuellen Zeitgeschehen, Kinderprogrammen,
Dokumentarfilmen und Ratgeberprogrammen wird diese Art der Werbung gänzlich
verboten sein.
"Eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie war auf Grund
des schnellen technologischen Wandels etwa im Mobilfunk- oder Internetbereich
dringend notwendig geworden. Mit dem nun gefundenen Kompromiss konnte
ein guter Ausgleich zwischen den Interessen der Anbieter, der Konsumenten
und der Wirtschaft erzielt werden", so Prets abschließend.
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