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MdEP Christa Prets kritisiert EU-Kommission wegen geplanter Aufweichung von Tierschutzgesetz

Kommission mahnt Österreich wegen Verbot von Wildtieren in Zirkussen

Wien (SK) An die österreichische Regierung ist am 12. Oktober 2005 ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission ergangen, in dem erwähnt wird, dass das österreichische Bundestierschutzgesetz, konkret § 27, der ein ausnahmsloses Verbot für die Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen vorsieht, nicht vereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit sei. Prets hat dazu eine Anfrage an die Kommission gerichtet, die Antwort darauf ist für Prets aber alles andere als zufrieden stellend.

"Auf meine konkreten Anfragen habe ich leider nur unbefriedigende Antworten erhalten", sagte Prets am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Eine Frage bezog sich auf die Vorgangsweise der Europäischen Kommission in jenen Ländern, die auch teilweise Wildtierverbote in Zirkussen haben. Die Kommission hat gemäß ihrer Antwort nichts von den bereits bestehenden Teilverboten von Wildtieren in Zirkussen in Ländern wie Schweden, Dänemark oder Finnland gewusst. Prets: "Bevor die Europäische Kommission Mahnbriefe verschickt, sollte sie sich auch über die Situation in anderen Ländern informieren und nicht übereilt auf eine Beschwerde von außen reagieren."

Weiters gehe aus der schriftlichen Antwort der Europäischen Kommission hervor, dass das Wohlergehen der Tiere ein allgemein anerkanntes öffentliches Interesse sei und somit sehr wohl eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt sei. Prets: "Völlig unsinnig ist jedoch, dass dennoch gleichzeitig nachgewiesen werden muss, dass es keine weniger restriktiven Maßnahmen gebe als das österreichische Tierschutzgesetz vorschreibt, um das Wohlergehen der Wildtiere in Zirkussen zu erreichen."

"Das österreichische Bundestierschutzgesetz ist europaweit vorbildlich und spielt eine Vorreiterrolle, deshalb darf es auf keinen Fall abgeschwächt werden", so Prets abschließend.