MdEP
Christa Prets kritisiert EU-Kommission wegen geplanter Aufweichung von
Tierschutzgesetz
Kommission mahnt Österreich wegen Verbot von Wildtieren in Zirkussen
Wien (SK) An die österreichische Regierung ist am 12. Oktober 2005
ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission ergangen, in dem erwähnt
wird, dass das österreichische Bundestierschutzgesetz, konkret §
27, der ein ausnahmsloses Verbot für die Haltung und Mitwirkung von
Wildtieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen
vorsieht, nicht vereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit sei. Prets hat
dazu eine Anfrage an die Kommission gerichtet, die Antwort darauf ist
für Prets aber alles andere als zufrieden stellend.
"Auf meine konkreten Anfragen habe ich leider nur unbefriedigende
Antworten erhalten", sagte Prets am Donnerstag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. Eine Frage bezog sich auf die Vorgangsweise der
Europäischen Kommission in jenen Ländern, die auch teilweise
Wildtierverbote in Zirkussen haben. Die Kommission hat gemäß
ihrer Antwort nichts von den bereits bestehenden Teilverboten von Wildtieren
in Zirkussen in Ländern wie Schweden, Dänemark oder Finnland
gewusst. Prets: "Bevor die Europäische Kommission Mahnbriefe
verschickt, sollte sie sich auch über die Situation in anderen Ländern
informieren und nicht übereilt auf eine Beschwerde von außen
reagieren."
Weiters gehe aus der schriftlichen Antwort der Europäischen Kommission
hervor, dass das Wohlergehen der Tiere ein allgemein anerkanntes öffentliches
Interesse sei und somit sehr wohl eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit
gerechtfertigt sei. Prets: "Völlig unsinnig ist jedoch, dass
dennoch gleichzeitig nachgewiesen werden muss, dass es keine weniger restriktiven
Maßnahmen gebe als das österreichische Tierschutzgesetz vorschreibt,
um das Wohlergehen der Wildtiere in Zirkussen zu erreichen."
"Das österreichische Bundestierschutzgesetz ist europaweit vorbildlich
und spielt eine Vorreiterrolle, deshalb darf es auf keinen Fall abgeschwächt
werden", so Prets abschließend.
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