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MdEP Christa Prets: "Fernsehen ohne Grenzen" für alle audiovisuellen Medien

Europäisches Parlament stimmte über Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten ab.

"Die technischen Veränderungen und der rasante Fortschritt im Bereich der Mediendienste haben eine Revidierung der bestehenden Fernsehrichtlinie notwendig gemacht. Die alte, nur für analoges Fernsehen gültige Richtlinie, ist eindeutig überholt angesichts der digitalen Fernsehtechnologie und der Zunahme der Übertragung von audiovisuellen Inhalten über das Internet oder Mobilfunk-Verbindungen. Deshalb begrüße ich die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle diese Dienste und die damit verbundenen notwendigen Vorgaben", meint die SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets nach der heutigen Abstimmung zur ersten Lesung über die "Fernsehen ohne Grenzen"-Richtlinie.

Durch die Revision der Richtlinie werden unter anderem neue Regeln für Produktplatzierungen und Werbung im Fernsehen eingeführt. "In Zukunft sollen Produktplatzierungen in Nachrichtensendungen, Programmen zum aktuellen Zeitgeschehen, Kinderprogrammen, Dokumentarfilmen und Ratgeberprogrammen verboten sein. Bei Sendungen wie Kinofilmen, Fernsehfilmen, Fernsehserien und Sportübertragungen obliegt es aber den Mitgliedstaaten, Produktplatzierung zuzulassen oder nicht. Sendungen, die eine solche Form der Werbung beinhalten, müssen allerdings speziell gekennzeichnet sein. Es gilt auch ganz klar die Bedingung, dass der Inhalt der Sendungen auf keinen Fall beeinflusst werden darf", erklärt Prets.

Werbeunterbrechungen werden in Zukunft alle 30 Minuten möglich sein. Das gilt für Fernsehfilme, cinematographische Filme ebenso wie für Kinderprogramme und Nachrichtensendungen. Ausnahmen gelten für Serien, Reihen, leichte Unterhaltungssendungen und Dokumentarfilme. Bedauerlich ist, dass die Forderung der sozialdemokratischen Fraktion, höchstens drei Werbeunterbrechungen pro Stunde zuzulassen, nicht durchgegangen ist", so Prets.

Einen besonderen Schwerpunkt legt die Richtlinie nun auf den Kinder- und Jugendschutz. "Es soll die Medienkompetenz gerade der Jugendlichen verbessert werden. Gleichzeitig hat sich das Europäische Parlament dafür ausgesprochen, dass Mitgliedstaaten ihre Fernsehanstalten anhalten sollen, einen "Code of Conduct" für Werbung aller Art für Kinderprogramme zu entwickeln. Weiters müssen Fernsehsendungen, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen könnten, besser gekennzeichnet werden. Neue Fernsehgeräte müssen mit Filtersystemen ausgestattet werden", berichtet die SPÖ-Europaabgeordnete.

Wie auch schon bei der ersten Richtlinie legt auch die revidierte Fassung ein besonderes Augenmerk auf die europäischen Werke und deren Förderung. "Die Aufnahme der europäischen Werke in video-on-demand Kataloge und in elektronische Programmführer muss daher forciert und die Auswirkungen der Richtlinie auf die kulturelle Vielfalt regelmäßig überprüft werden", so Prets.

Heftig umstritten war bis zuletzt das Thema Herkunftslandprinzip. "Es kann nicht sein, dass eine Fernsehanstalt in ein anderes Land ausweicht, weil dort weniger strenge Regeln gelten als im Heimatland. Eine solche Vorgangsweise muss durch klare Vorgaben verhindert werden", fordert Prets abschließend.