MdEP
Christa Prets: "Fernsehen ohne Grenzen" für alle audiovisuellen
Medien
Europäisches Parlament stimmte über Richtlinie zu audiovisuellen
Mediendiensten ab.
"Die technischen Veränderungen und der rasante Fortschritt im
Bereich der Mediendienste haben eine Revidierung der bestehenden Fernsehrichtlinie
notwendig gemacht. Die alte, nur für analoges Fernsehen gültige
Richtlinie, ist eindeutig überholt angesichts der digitalen Fernsehtechnologie
und der Zunahme der Übertragung von audiovisuellen Inhalten über
das Internet oder Mobilfunk-Verbindungen. Deshalb begrüße ich
die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle diese Dienste und die damit
verbundenen notwendigen Vorgaben", meint die SPÖ-Europaabgeordnete
Christa Prets nach der heutigen Abstimmung zur ersten Lesung über
die "Fernsehen ohne Grenzen"-Richtlinie.
Durch die Revision der Richtlinie werden unter anderem neue Regeln für
Produktplatzierungen und Werbung im Fernsehen eingeführt. "In
Zukunft sollen Produktplatzierungen in Nachrichtensendungen, Programmen
zum aktuellen Zeitgeschehen, Kinderprogrammen, Dokumentarfilmen und Ratgeberprogrammen
verboten sein. Bei Sendungen wie Kinofilmen, Fernsehfilmen, Fernsehserien
und Sportübertragungen obliegt es aber den Mitgliedstaaten, Produktplatzierung
zuzulassen oder nicht. Sendungen, die eine solche Form der Werbung beinhalten,
müssen allerdings speziell gekennzeichnet sein. Es gilt auch ganz
klar die Bedingung, dass der Inhalt der Sendungen auf keinen Fall beeinflusst
werden darf", erklärt Prets.
Werbeunterbrechungen werden in Zukunft alle 30 Minuten möglich sein.
Das gilt für Fernsehfilme, cinematographische Filme ebenso wie für
Kinderprogramme und Nachrichtensendungen. Ausnahmen gelten für Serien,
Reihen, leichte Unterhaltungssendungen und Dokumentarfilme. Bedauerlich
ist, dass die Forderung der sozialdemokratischen Fraktion, höchstens
drei Werbeunterbrechungen pro Stunde zuzulassen, nicht durchgegangen ist",
so Prets.
Einen besonderen Schwerpunkt legt die Richtlinie nun auf den Kinder- und
Jugendschutz. "Es soll die Medienkompetenz gerade der Jugendlichen
verbessert werden. Gleichzeitig hat sich das Europäische Parlament
dafür ausgesprochen, dass Mitgliedstaaten ihre Fernsehanstalten anhalten
sollen, einen "Code of Conduct" für Werbung aller Art für
Kinderprogramme zu entwickeln. Weiters müssen Fernsehsendungen, die
die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Jugendlichen
beeinträchtigen könnten, besser gekennzeichnet werden. Neue
Fernsehgeräte müssen mit Filtersystemen ausgestattet werden",
berichtet die SPÖ-Europaabgeordnete.
Wie auch schon bei der ersten Richtlinie legt auch die revidierte Fassung
ein besonderes Augenmerk auf die europäischen Werke und deren Förderung.
"Die Aufnahme der europäischen Werke in video-on-demand Kataloge
und in elektronische Programmführer muss daher forciert und die Auswirkungen
der Richtlinie auf die kulturelle Vielfalt regelmäßig überprüft
werden", so Prets.
Heftig umstritten war bis zuletzt das Thema Herkunftslandprinzip. "Es
kann nicht sein, dass eine Fernsehanstalt in ein anderes Land ausweicht,
weil dort weniger strenge Regeln gelten als im Heimatland. Eine solche
Vorgangsweise muss durch klare Vorgaben verhindert werden", fordert
Prets abschließend.
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