MdEP
Christa Prets: Fernsehrichtlinie auf dem Weg zu mehr Konsumenten- und
Jugendschutz
Produktplatzierungen in sensiblen Programmen völlig verboten.
"Die gestrige Abstimmung zur Überarbeitung der Richtlinie "Fernsehen
ohne Grenzen" im zuständigen Kulturausschuss des Europäischen
Parlaments brachte in vielerlei Hinsicht eine Annäherung an die Position
des EU-Rates, beinhaltet aber gleichzeitig einige Verschärfungen
gegenüber dem Ratsstandpunkt", so die SPÖ-Europaabgeordnete
Christa Prets, die als Mitglied des Ausschusses für Kultur und Bildung
an den Beratungen teilnahm.
Die Mehrheit des Kulturausschusses hat sich dafür ausgesprochen,
dass zwischen zwei Werbeblöcken in bestimmen Programmen wie TV-Filmen
45 Minuten liegen müssen. Bedauerlicherweise ist die Beschränkung
von drei Werbeeinschaltungen pro Stunde, ein Antrag der PSE-Fraktion,
nicht durchgegangen. Die Kulturminister haben sich gestern auch für
eine generelle Freigabe der Häufigkeit der Werbeunterbrechungen pro
Stunde geeinigt. "Die Konsumenten dürfen nicht von einer Werbelawine
überrollt werden. Fernsehen ist und bleibt ein Kulturgut und daher
ist eine Zeitspanne unbedingt von Nöten", so Prets.
Besonders umstritten, sowohl im Europäischen Parlament als auch im
Ministerrat, war die Frage der Produktplatzierungen. Wie auch die Minister,
sprechen sich die Europaabgeordneten für ein grundsätzliches
Verbot von product placement aus. Dennoch sollen einige Ausnahmen bestehen
bleiben. So sollen Produktplatzierungen erlaubt sein, wenn es sich um
Sendungen handelt, deren Meinungsbildungsfunktion keinen übergeordneten
Stellenwert aufweisen. "Besonders sensible Sendungen, wie etwa Kindersendungen,
sind aber vollkommen auszuschließen. Damit dient die Richtlinie
auch dem erhöhten Jugendschutz", erläutert die Europaabgeordnete.
Dort, wo in Form von Produktplatzierungen geworben wird, müssen in
Zukunft alle 20 Minuten Signale auf diese Bewerbung hinweisen. "Natürlich
ist es wichtig, dass Fernsehstationen Einnahmen aus der Werbung lukrieren
können. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass für
den Konsumenten größtmöglicher Schutz und Transparenz
herrscht. Das scheint mit dieser Richtlinie möglich", meint
Prets abschließend.
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