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MdEP Christa Prets: Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt völkerrechtlich geregelt

Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens durch die Europäische Union

'Durch die Annahme eines UNESCO-Übereinkommens ist die Anerkennung der kulturellen Vielfalt im Rahmen des Völkerrechts geregelt', so die SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets anlässlich der heutigen Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch die EU.

'Durch das Übereinkommen wird auf internationaler Ebene das souveräne Recht der Staaten und Regierungen anerkannt, kulturelle Maßnahmen zur Entwicklung ihres eigenen Kultursektors auszuarbeiten und umzusetzen', erklärt Prets, die auch Berichterstatterin zu diesem Thema ist. 'Damit kann die Vielfalt kultureller Inhalte in Europa weiter erhalten und gefördert werden.'

Ausdrücklich wird in dem Übereinkommen die Bedeutung von Meinungsfreiheit und Medienvielfalt betont. Gleichzeitig soll der künstlerische und wirtschaftliche Doppelcharakter kultureller Güter und Dienstleistungen, die Werte und Identitäten vermitteln, anerkannt werden. Christa Prets: 'Es muss verstärkt ins Bewusstsein gerückt werden, dass Kulturgüter mehr als nur eine kommerzielle Dimension haben.'

Als nächster Schritt ist eine rasche Ratifizierung in den Mitgliedstaaten der EU notwendig, denn das Abkommen bedarf der gemeinsamen Ratifizierung durch die Europäische Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten. 'Entscheidend ist gleichzeitig eine Aufklärungskampagne in den Ländern zu starten, um zu zeigen, welche Auswirkungen dieses Übereinkommen konkret für die kulturelle Vielfalt und den Einsatz der Mitgliedstaaten und Zivilgesellschaft hat', so die Europaabgeordnete.

Ein offizieller Beschluss des EU-Rates über den Abschluss des UNESCO-Übereinkommens wird auf der Tagung des Rates der Bildungs- und Kulturminister am 18. Mai 2006 gefasst. 'Die Österreichische Ratspräsidentschaft ist nun aufgefordert, in diesem Prozess eine Vorreiterrolle zu übernehmen und die Ratifizierung selbst so rasch wie möglich durchzuführen. In einem weiteren Schritt soll sich Österreich dafür einsetzen, die Ratifizierung und die darauf folgende Implementierung des Übereinkommens auch in den übrigen Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu fördern', meint Prets abschließend.